KGA Kreuztal e.V.
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Eichpflicht für Verbrauchszähler

Was offenbar vielen Gartenbesitzern und einigenVereinsvorständen nicht bewusst ist: Im geschäftlichen Verkehr besteht für Strom-und Wasserzähler Eichpflicht. Die Verwendung ungeeichter Messgeräte ist ordnungswidrig und mit Bußgeld bedroht.

Der Gesetzgeber unterscheidet im Eichgesetz nicht zwischen "Hauptzähler" und "Unterzähler". Es spielt keine Rolle, ob der Lieferant der Elektroenergie oder des Wassers ein öffentliches Versorgungsunternehmen ist oder ob der Verein intern weiterverteilt.

Fazit: Sobald der mit einem Messgerät bzw. Zähler ermittelte Verbrauch von Elektrizität oder Wasser Grundlage für eine verbrauchsabhängige Abrechnung ist oder in sonstiger Weise Einfluss auf die Höhe des vom Gartenbesitzer zu entrichtenden Entgelds hat, besteht Eichpflicht.

Dies dient dem Schutz des Verbrauchers, der die Richtigkeit der Messergebnisse in der Regel nicht beurteilen kann und der deshalb nur einem von einer unabhängigen Stelle geeichten Messgerät vertrauen kann. Die Mitglieder können übrigens nicht ihren Verein zum "eichrechtsfreien Staat im Staat" erklären, indem sie sich unter Umgehung der Eichpflicht auf die Abrechnung mittels ungeeichter Zähler "einigen".


Eichung in Fakten:

1. Strom- und Wasserzähler müssen ein Zulassungszeichen tragen, damit sie geeicht werden können.

2. Eichgültigkeit (immer ab Herstelljahr bzw. Jahr der letzten Eichung und unabhängig davon, ob der Zähler ganzjährig verwendet wird)

- Elektroenergiezähler (mechanische Induktionszähler): 16 Jahre

- Elektroenergiezähler (elektronische Zähler): 8 Jahre

- Wasserzähler für Kaltwasser: 6 Jahre

Auszug aus Druckschrift: Strom- und Wasserzähler im Garten - bitte geeicht!

von Karsten Riedel, Leiter des Eichamtes Leipzig


Die vorgenannten Grundlagen bestehen und gelten hier auf der KGA bereits seit 2008 und sind vom zum Zeitpunkt amtierenden Vorstand beschlossen worden.

Die Wassergemeinschaft ist behilflich bei der Beschaffung der Zähler. Die Verantwortung für den Austausch liegt bei den jeweiligen Pächter und er trägt auch die Kosten für:

- den Austusch einschl. Montage durch eine fachlich kompetente Person,

- bei Bedarf einer Kontrolluntersuchung sowie  Nacheichung bei einer fachlich zugelassenen Eichstelle

- eventuelle Ordnungsstrafen.

Ausgetauschte Zähler sind an die Wassergemeinschaft zu übergeben, damit diese die Zählerstände der alten Wasserzähler notieren kann.

Die Wassergemeinschaft macht darauf aufmerksam, dass im Bereich Kiefholzstrasse die Eichzeit vieler Zähler abläuft.

Dies betrifft die Zähler mit Einbaujahr 2017 und müssen Anfang 2024 zum Saisonstart ausgetauscht werden.

Lassen Sie beim Ablesen des Zählerstandes am 29.06.2024 oder bei der Winterabsperrung 2023/2024 das Einbaujahr des Zählers kontrollieren.

Gez. Detlef Röhr                                                                      25.02.2024

Wassergemeinschaft KGA- Kreuztal e.V.


Plakette vom Eichamt Berlin: